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   LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 2-24 O 15/08   

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LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 2-24 O 15/08 (https://dejure.org/2016,7375)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.03.2016 - 2-24 O 15/08 (https://dejure.org/2016,7375)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. März 2016 - 2-24 O 15/08 (https://dejure.org/2016,7375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Abnahme wegen arglistiger Täuschung: Jeder Mangel ist konkret nachzuweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Anfechtung der Abnahme wegen arglistiger Täuschung: Konkreter Nachweis für jeden einzelnen Mangel erforderlich!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung der Abnahme: Jeder Mangel ist konkret nachzuweisen! (IBR 2016, 380)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Arglistig verschweigt, wer einen bestimmten Umstand nicht offenbart, obwohl er sich bewusst ist, dass dieser für die Entschließung des Vertragspartners maßgeblich ist und er nach Treu und Glauben zur Offenbarung verpflichtet ist (vgl. BGH, NJW 1992, 1754).

    Vorausgesetzt wird in Bezug auf den Vortrag des Geschädigten - hier der Klägerin in puncto Arglist, dass Tatsachen vorgetragen werden, nach denen entweder der Unternehmer selbst oder die von diesem zur Erfüllung seiner Offenbarungspflicht eingesetzten Gehilfen den Mangel erkannt, aber nicht offenbart haben (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 5/91 = BGHZ 117, 318 - 323).

    Wenn die Art des Mangels ein so überzeugendes Indiz für eine fehlende oder nicht richtige Organisation ist, bedarf es zunächst keiner weiteren Darlegung vonseiten des Geschädigten (BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 5/91 = BGHZ 117, 318, 321, 322).

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Gleiches gelte, wenn er zwar ein entsprechendes Wissen nicht habe, er aber die Augen vor dieser Erkenntnis verschließe (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 = NJW 2009, 582).

    Entscheidend ist dann aber, ob der Mangel nach seiner Art und Erscheinungsform bis zur Abnahme nach aller Lebenserfahrung bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 = BGHZ 179, 55 - 71, Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt allerdings allein die Schwere eines Mangels grundsätzlich nicht den Rückschluss auf eine derart schwere Verletzung der Obliegenheit zu, eine arbeitsteilige Bauüberwachung richtig zu organisieren (vgl. BGH, NJW 2009, 582 LS 3).

  • OLG Köln, 29.08.2012 - 16 U 30/11

    Sind NU-Arbeiten durch eigenes Personal zu überwachen?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Auch beziehen sich Arglist und Organisationsverschulden in derartigen Fällen nicht auf einen bestimmten Mangel am Bauwerk, sondern auf die unzureichende Überwachung der eigenen Leistung, d. h. der Objektüberwachung (BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 77/08, BauR 2010, 1959; vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom 29.08.2012 - 1-16 U 30/11, 16 U 30/11, Rn. 24).

    Das Übersehen eines solchen vorübergehend sichtbaren Mangels legt eine fehlerhafte Organisation der Bauüberwachung deshalb nicht nahe (vgl. dazu: OLG Köln, Urteil vom 29.08.2012 - 1-16 U 30/11, 16 U 30/11, Rn. 37).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Auch beziehen sich Arglist und Organisationsverschulden in derartigen Fällen nicht auf einen bestimmten Mangel am Bauwerk, sondern auf die unzureichende Überwachung der eigenen Leistung, d. h. der Objektüberwachung (BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 77/08, BauR 2010, 1959; vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom 29.08.2012 - 1-16 U 30/11, 16 U 30/11, Rn. 24).
  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Für ein entsprechendes Bewusstsein der Beklagten, diese habe eine Bauüberwachungsaufgabe nicht vertragsgerecht wahrgenommen, fehlt es an entsprechenden Darlegungen der Klägerin (BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 46/09 = NJW-RR 2010, 1604).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Vor diesem Hintergrund ist zweifelhaft, inwiefern die Klägerin die streitgegenständlichen Ansprüche noch zu verfolgen berechtigt ist (§ 242 BGB), gleichwohl fehlt es unabhängig der ferner erforderlichen Darlegungen zu den subjektiven Voraussetzungen von Arglist oder Organisationsverschulden (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 14/00) bereits an einem konkreten Vortrag der Klägerin zu einem im Errichtungszeitpunkt erheblichen - für die Klägerin nicht erkannten und für die Beklagte offensichtlichen Mangel der Fassade.
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Ob und inwieweit eine Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, folgt aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (BGH, Urteil vom 03.02.1999 - VIII ZR 14/98 = NJW 1999, 1404, 1405).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Wenngleich eine fehlende Baugenehmigung regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.- - V ZR 266/11, Rn. 9), hat die Beklagte im Prozess eingewandt, dass die konkrete Ausführung des Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden abgestimmt gewesen sei und insofern eine nicht aktenmäßig dokumentierte Abweichung von der Baugenehmigung behauptet.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Die Aussetzung des Rechtsstreits mit Blick auf das seinerzeit anhängige selbständige Beweisverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2007, 307 ff.) hatte gemäß § 249 Abs. 2 ZPO zur Folge, dass die Zustellung gegenüber der anderen Partei unwirksam war, nicht aber gegenüber dem Gericht oder einem Dritten.
  • OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03

    Bezugnahme auf Beweisverfahren kann als Sachvortrag ausreichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08
    Soweit die Klägerin pauschal auf das selbständige Beweisverfahren zum Az. 2-24 OH 7/04 Bezug genommen hat, kann offenbleiben, ob diese Bezugnahme ausreichend ist (vgl. generell: OLG Köln, Urteil vom 11.08.2004 - 11 U 169/03 = NJOZ 2005, 55).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

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